Rechtsicherheit im Paragraphen-Dschungel des Arztrechtes
Kaum eine andere Branche muss sich den rechtlichen Vorschriften so unterwerfen wie die Angehörigen der medizinischen Berufsgruppe. Schnell sind Entscheidungen in guter Absicht getroffen, die jedoch nicht im Einvernehmen mit den Gesetzen des Medizinrechtes stehen.
Daher kooperieren wir mit einem der führenden Kassenarztrechtlern in Deutschland
und möchten Ihnen an dieser Stelle:
Herrn Dr. jur. Rolf Schallen
Königsallee 30
D-40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 83 68 034
Fax: 0211 - 83 68 205
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www.schallen.de |
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vorstellen.
Herr Dr. Schallen begleitet als Lehrbeauftragter für Ärztliches Berufs- und Vertragsarztrecht an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sein Arbeitsgebiet auch wissenschaftlich.
Als Anwalt kann Dr. Schallen Erfahrungen einbringen, die er als Abteilungsleiter beim Verband der Ortskrankenkassen sowie als Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe gewonnen hat.
Zu den Schwerpunkten seiner Kanzlei zählen Tätigkeiten, die Beziehungen zwischen Ärzten/Zahnärzten und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen anbelangten, z. B.
Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsausschüsse, insbesondere Zulassung und Zulassungsentziehung, Ermächtigung, Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften, Tätigkeiten an weiteren Orten, Anstellung von Ärzten, Nachbesetzungsverfahren,
- Disziplinarsachen,
- Honorarstreitigkeiten, insbesondere Rückforderungen,
- Wirtschaftlichkeits-, Richtgrößen- und Plausibilitätsprüfungen,
- Genehmigung von Assistenten und Vertretern.
Zum Kernbereich gehört ferner die Beratung bei Praxisgründung und Verkauf sowie bei Kooperationen, insbesondere Entwurf von Verträgen bei
- Praxisübernahme,
- Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen),
- Gründung von medizinischen Versorgungszentren,
- Gründung von Praxisgemeinschaften,
- Beschäftigung von angestellten Ärzten, Assistenten und Vertretern.
Neben diesen Kernbereichen werden aber auch berufsrechtliche Angelegenheiten, z. B. Verfahren mit Ärzte- und Zahnärztekammern, Abwehr von Haftungsansprüchen aus Behandlungsfehlern sowie arbeitsrechtliche Verfahren (Kündigungsstreitigkeiten u. ä.) vertreten. Herr Dr. Schallen ist unabhängig. Er ist nicht für (zahn-)ärztliche Körperschaften und Verbände tätig und übt dort auch keine Funktionen aus. In Arztstrafsachen werden bei Bedarf entsprechend qualifizierte Fachanwälte hinzugezogen.
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