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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Implantat-Zahnersatz |
Ein Implantat ist eine in den Kieferknochen eingepflanzte künstliche Zahnwurzel, die dauerhaft in den Kieferknochen einwachsen soll. Diese künstliche Wurzel besteht in der Regel aus Titan. Anschließend wird auf das Implantat ein Verbindungsstück – der Implantatpfosten - befestigt, der aus Titan oder Keramik besteht. Implantate dienen als Basis für einzelne künstliche Zähne oder als Anker für Brücken und für festsitzende oder herausnehmbare Prothesen. Möglich ist eine Implantation jedoch nur, wenn der Kieferknochen genügend Substanz aufweist. Ist dies nicht der Fall, kann ohne vorherigen Knochenaufbau keine Implantation erfolgen. |
| Inlay |
in Inlay ist eine im Labor hergestellte Zahnfüllung, die in der Regel auf Grund von Kariesfolgen angefertigt wird. Inlays werden für den Seitenzahnbereich verwendet und ersetzen Teile der Kaufläche. Sie können aus verschiedenen Materialien wie Gold, Keramik und Kunststoff angefertigt werden. Der Werkstoff Gold ist bisher unerreicht, bezüglich der Langlebigkeit, Passung und Mundbeständigkeit. Das Material Kunststoff ist bei einem Inlay die am wenigsten haltbare Lösung, jedoch zusammen mit dem Material Keramik die ästhetisch ansprechendere Lösung. |
| Interimsprothese |
Eine Interimsprothese ist eine Übergangs- bzw. provisorische Prothese zum Ersatz fehlender Zähne. Mit dieser Prothese soll der Zeitraum zwischen dem Zahnverlust und der endgültigen Versorgung überbrückt werden. Eine Interimsprothese ist einfach konstruiert und besteht in der Regel aus einer Kunststoffbasis, einfach gebogenen Halteelementen und den zu ersetzenden Zähnen. Meist wird eine Interimsprothese ca.6-8 Wochen getragen, da es durch die einfache Konstruktion bei längerer Tragedauer zur Schädigung des Kieferknochens und durch die einfachen Halteelemente zur Schädigung der Haltezähne führen kann. |
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