Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Im Juli haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ein sperriger Name, aber für unsere Branche steckt ein einfacher Satz drin: Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken um zehn Prozentpunkte. Das gilt für alle Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden.
| Bonusstatus | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 50 % |
| Bonusheft lückenlos 5 Jahre | 70 % | 60 % |
| Bonusheft lückenlos 10 Jahre | 75 % | 65 % |
| Härtefallregelung | bis 100 % | bis 100 %, unverändert |
Ich will das gleich einordnen, weil in den nächsten Wochen einiges an Aufregung durch die Newsletter gehen wird: Es wird keine Leistung gestrichen. Die Regelversorgung bleibt genau das, was sie heute ist. Es verschiebt sich nur, wer wie viel davon bezahlt. Und weil der Festzuschuss ein fester Betrag pro Befund ist und kein Prozentsatz der Rechnung, trifft die Verschiebung jede Versorgungsform gleich: Regelversorgung, gleichartig, andersartig.
Was das in Euro heißt
Gerade weil der Festzuschuss ein Festbetrag ist, kann man das sauber ausrechnen. Die Beträge für 2027 werden zwar erst mit dem neuen Punktwert festgelegt, aber auf Basis der Beträge 2026 sieht es so aus, hier für Patienten ohne Bonusheft:
| Befund (Regelversorgung) | 2026, 60 % | 2027, 50 %, rechnerisch | Patient zahlt mehr |
|---|---|---|---|
| 1.1 Einzelkrone | 239,03 € | rund 199 € | rund 40 € |
| 2.1 Brücke, ein fehlender Zahn | 552,96 € | rund 461 € | rund 92 € |
| 3.1 Teilprothese, Lückensituation II | 571,29 € | rund 476 € | rund 95 € |
| 4.2 Totalprothese, zahnloser Oberkiefer | 576,44 € | rund 480 € | rund 96 € |
Der Mehrbetrag ist übrigens in allen drei Bonusstufen derselbe, denn abgezogen werden immer zehn Prozentpunkte vom vollen Betrag. Wer zehn Jahre lückenlos zur Kontrolle war, verliert bei der Krone genauso rund 40 € wie jemand ohne Bonusheft.
Bei einer einzelnen Krone ist das ärgerlich, aber verkraftbar. Interessant wird es bei allem, was mehrere Befundpositionen hat. Eine Teleskoparbeit, eine Kombiarbeit, eine Brücke mit Kronen daneben: Da kommen schnell 150 bis 400 € zusammen. Das ist die Größenordnung, bei der Patienten im Beratungsgespräch nachfragen. Und darauf sollte man eine Antwort haben.
Der Punkt, den Praxen jetzt prüfen sollten
Das Gesetz hat eine Übergangsregelung, und die ist der eigentliche Handgriff für dieses Quartal: Wird der Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 von der Kasse bewilligt, gilt weiter die alte Rechtslage. Es zählt das Datum der Bewilligung, nicht das der Eingliederung.
Ein Heil- und Kostenplan, der im November genehmigt wird, behält also seine 60, 70 oder 75 Prozent, auch wenn die Arbeit erst im Februar eingesetzt wird. Genehmigte Pläne sind in der Regel sechs Monate gültig. Das reicht locker über den Jahreswechsel.
Was ich an Ihrer Stelle jetzt tun würde
- Offene Pläne durchsehen. Alles, was schon erstellt ist und noch nicht bei der Kasse liegt, gehört jetzt eingereicht. Nicht erst nach dem nächsten Beratungstermin im Januar.
- Größere Versorgungen für 2027 vorziehen, zumindest auf dem Papier. Wer ohnehin eine Brücke, Teleskop- oder Prothesenarbeit plant, sollte wissen, dass eine Bewilligung 2026 bares Geld wert ist. Das ist keine Verkaufsmasche, das ist eine Information, die Patienten von ihrer Praxis erwarten dürfen.
- Bonushefte prüfen. Der Bonus richtet sich weiter nach den fünf beziehungsweise zehn Kalenderjahren vor der Behandlung. Wer 2026 noch nicht zur Kontrolle war, kann die Lücke bis Dezember schließen.
- Kassenlaufzeiten einplanen. Bewilligt heißt bewilligt. Ein Plan, der am 20. Dezember rausgeht, ist ein Glücksspiel.
Warum der Fertigungsstandort ab 2027 mehr Gewicht bekommt
Jetzt zu dem Teil, der uns als Labor direkt betrifft. Der Eigenanteil des Patienten setzt sich aus drei Dingen zusammen: Honorar der Praxis, Laborkosten, minus Festzuschuss. Das Honorar ist über BEMA und GOZ weitgehend festgelegt. Der Festzuschuss wird ab 2027 kleiner. Bleibt eine einzige Stellschraube, die die Praxis wirklich in der Hand hat: die Laborkosten.
Und da liegen die Unterschiede nicht bei 40 €, sondern oft bei mehreren hundert. Wir fertigen an zwei Standorten, in Ratingen und in unserem Partnerlabor in Izmir, mit denselben Materialien, demselben digitalen Workflow und derselben Endkontrolle bei uns im Haus. Was sich unterscheidet, sind die Lohnkosten am Fertigungsort. Genau deshalb ist die Arbeit aus Izmir deutlich günstiger, ohne dass am Zahn etwas anderes ankommt.
Bisher war die Auslandsfertigung für viele Praxen ein Angebot für preisbewusste Patienten. Ab 2027 wird sie zum Werkzeug, mit dem man den gesunkenen Zuschuss auffangen kann, und zwar mehr als vollständig. Das zeigen die beiden Beispiele im nächsten Abschnitt.
Zwei Beispiele, durchgerechnet
Die Laborpreise stammen aus unseren veröffentlichten Preisbeispielen (Stand Januar 2026), Komplettpreise inklusive aller Leistungen, Versand und Mehrwertsteuer. Das Praxishonorar kommt in beiden Spalten identisch dazu und ist deshalb hier weggelassen. Der Unterschied im Eigenanteil des Patienten ist damit exakt der Unterschied im Laborpreis.
Beispiel 1: Zirkonkrone, monolithisch
| Fertigung Ratingen | Fertigung Izmir | |
|---|---|---|
| Laborpreis Zirkonkrone monolithisch | 257,26 € | 162,16 € |
| Unterschied im Eigenanteil des Patienten | — | 95,10 € weniger |
| Festzuschuss-Verlust 2027 (Befund 1.1) | rund 40 € | |
Der Patient verliert 2027 rund 40 € Zuschuss. Kommt die Krone aus Izmir statt aus Ratingen, liegt sein Eigenanteil trotzdem gut 55 € unter dem, was er 2026 mit Ratinger Fertigung gezahlt hätte.
Beispiel 2: Teleskoparbeit
Zwei Teleskope, vollverblendet, sechs Ersatzzähne. Das ist die klassische Versorgung, bei der Praxen den Preis erklären müssen.
| Fertigung Ratingen | Fertigung Izmir | |
|---|---|---|
| Laborpreis Teleskopprothese (2 Teleskope, 6 Zähne) | 1.680,97 € | 998,78 € |
| Unterschied im Eigenanteil des Patienten | — | 682,19 € weniger |
| Festzuschuss-Verlust 2027 (Befund 3.1, ggf. plus 1.1 je Pfeilerzahn) | rund 95 bis 175 € | |
Hier wird das Verhältnis deutlich: Der Zuschuss sinkt um rund 95 bis 175 €, je nachdem, wie die Befunde kombiniert sind. Der Laborunterschied zwischen den Standorten liegt bei über 680 €. Die Fertigung in Izmir gleicht den Zuschussverlust also nicht nur aus, sie lässt den Patienten unterm Strich mehrere hundert Euro besser dastehen als heute.
Und die Teleskoparbeit hat bei uns noch einen zweiten Vorteil, der nichts mit dem Preis zu tun hat: Durch unsere Scan-Strategie brauchen wir dafür nur zwei Praxistermine. Das entlastet den Terminkalender, gerade in dem vollen Jahresende, auf das wir jetzt zulaufen.
Was das für die Terminplanung heißt
Wenn viele Praxen ihre Pläne noch 2026 bewilligen lassen, und das werden sie, wird das Jahresende voll. In den Praxen, bei den Kassen, in den Laboren. Da mache ich mir nichts vor.
Die gute Nachricht: Was 2026 bewilligt ist, muss nicht 2026 gefertigt werden. Dafür ist die sechsmonatige Gültigkeit da. Wer Präparation und Scan in den Oktober oder November legt, bekommt entspannte Fertigungszeiten. Wer alles in die zweite Dezemberhälfte schiebt, konkurriert mit allen anderen um dieselben Kapazitäten und dieselben Feiertage.
Deshalb mein Vorschlag: Sprechen Sie größere Arbeiten früh mit uns ab, gern schon im Oktober. Ein Anruf reicht, und wir planen den Standort und den Termin zusammen.
Was sich nicht ändert
Damit kein schiefes Bild entsteht, auch das gehört dazu:
- Die Härtefallregelung bleibt. Wer wenig Einkommen hat oder unzumutbar belastet wäre, bekommt die Regelversorgung weiter komplett erstattet. Für diese Patienten ändert sich nichts.
- Die Regelversorgung bleibt. Befundklassen, Regelversorgungen, das ganze Festzuschusssystem: alles wie gehabt. Nur der Prozentsatz ist ein anderer.
- Das Bonusheft bleibt. Fünf und zehn Jahre gelten weiter, nur eben zehn Punkte tiefer. Vorsorge lohnt sich ab 2027 eher mehr als weniger.
- Gleichartige und andersartige Versorgung bleiben möglich. Der Festzuschuss wird wie bisher auf jede Versorgungsform angerechnet.
Wer 2027 einen Heil- und Kostenplan schreibt, arbeitet also mit demselben System wie heute. Nur mit einem kleineren Zuschuss und, wenn man es richtig macht, mit einem bewussteren Blick auf den Laborpreis.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Festzuschuss 50 % der Kosten der Regelversorgung (bisher 60 %). Mit lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre sind es 60 % (bisher 70 %), über zehn Jahre 65 % (bisher 75 %). Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Gilt der alte Festzuschuss noch, wenn der Heil- und Kostenplan 2026 genehmigt wurde?
Ja. Es zählt der Zeitpunkt der Bewilligung durch die Krankenkasse. Wurde der Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gilt die bis Ende 2026 geltende Rechtslage weiter, auch wenn die Eingliederung erst 2027 stattfindet. Ein genehmigter Heil- und Kostenplan ist in der Regel sechs Monate gültig.
Ändert sich etwas an der Härtefallregelung?
Nein. Versicherte mit geringem Einkommen oder unzumutbarer finanzieller Belastung erhalten die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet. Die Härtefallregelung bleibt unverändert bestehen.
Kann die Praxis den höheren Eigenanteil für Patienten abfedern?
Ja, über die Laborkosten. Praxishonorar und Festzuschuss sind weitgehend festgelegt, der Laborpreis nicht. Eine monolithische Zirkonkrone aus unserem Partnerlabor in Izmir liegt in unserer Preisliste 95,10 € unter der Fertigung in Ratingen, eine Teleskoparbeit mit zwei Teleskopen 682,19 €. Der Zuschussverlust 2027 beträgt bei der Krone rund 40 €, bei der Teleskoparbeit je nach Befund rund 95 bis 175 €. Die Auslandsfertigung gleicht die Absenkung also mehr als aus. Woraus sich der Laborpreis überhaupt zusammensetzt, erklären wir im Beitrag „Was kostet eine Krone?"
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