Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2021

 

I. Anwendungsbereich

1. Alle Aufträge an Zahnersatz:Müller für, zahntechnische Produkte, werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für gelieferte Produkte nicht durch den Besteller, sondern durch Dritte gezahlt werden soll und dies so vereinbart ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Dem Besteller ist bekannt, dass die von Zahnersatz:Müller gelieferten Produkte im Ausland hergestellt sind, falls keine andere ausdrückliche Bestellung erfolgt ist.
 

II. Preise

1. Die für Bestellungen maßgeblichen Preise richten sich nach der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste von Zahnersatz:Müller und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Kostenvoranschläge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie beziehen sich auf die am Tag ihrer Ausstellung maßgebliche Preisliste von Zahnersatz:Müller. Da sie den genauen Endbetrag der Preise nicht berücksichtigen können, sind sie mit einer Toleranz von 10% des Nettowertes schwankend. Hiermit erklärt sich der Besteller einverstanden.
3. Dem Besteller ist bekannt, dass Änderungen der gesondert zu berechnenden Materialien (wie z.B. Konfektionszähne) oder Preisschwankungen unterliegende Materialien (z.B. Legierungen) zu einer Abweichung der Kosten von den vorhergesehenen Kosten führen können. Zahnersatz:Müller hat hier keinen Einfluss. Der Besteller erklärt sich hiermit einverstanden.
 

III. Lieferzeit, Versand

1. Lieferzeiten sind näherungsweise und unverbindlich angegeben.
2. Die Lieferung der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
 

IV. Sachmängelhaftung

1. Der Besteller hat die Produkte unverzüglich nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
2. Beanstandungen wird der Besteller Zahnersatz:Müller unverzüglich, wenigstens aber innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung, schriftlich darlegen. Im Falle von Passungenauigkeiten sind zudem die Erstmodelle sowie neue Modelle bzw. Abformungen beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.
3. Der Besteller hat im Falle berechtigter Beanstandungen das Recht auf Sacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Das Wahlrecht zwischen diesen liegt bei Zahnersatz:Müller. Scheitert die gewählte Art der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, wobei drei Nacherfüllungsversuche als angemessen vereinbart werden, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
 

V. Schadenersatzansprüche

1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von Zahnersatz:Müller auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von Zahnersatz:Müller oder seiner Erfüllungshilfen. Eine Haftung wegen nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
2. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung oder Zahnersatz:Müller zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.
 

VI. Haftung des Bestellers

1. Zahnersatz:Müller hat keinen Einfluss auf die Qualität der vom Auftraggeber übergebenen Modelle, Abformungen und Unterlagen. Für Fehler in diesen haftet der Besteller. Eine Untersuchungspflicht von Zahnersatz:Müller besteht nicht. Erscheinen allerdings Arbeitsunterlagen mangelhaft, so können diese unter entsprechendem Hinweis zurückgewiesen werden.
2. Der Besteller haftet für die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Edelmetall, Zähne etc.) sowie Zubehörteile (Fertigteile, Geschiebe, Gelenke etc.). Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Besteller zur Verfügung gestellter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten von Zahnersatz:Müller. Zahnersatz:Müller haftet für die Aufbewahrung der vom Besteller gelieferten Teile mit der Sorgfalt für eigene Angelegenheiten.


VII. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen, Zurückbehalt

1. Rechnungen sind sofort zu begleichen.
2. Fällige Zahlungen darf der Besteller zurück halten, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Leistungsverweigerungsrecht stützt, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 

VIII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller Eigentum von Zahnersatz:Müller. Der Besteller verwahrt die Produkte mit kaufmännischer Sorgfalt für Zahnersatz:Müller. Der Besteller erhält die Genehmigung, die Produkte im regulären Geschäftsgang zu verarbeiten.
 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Ratingen. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann oder eine Kauffrau ist der Gerichtsstand ebenfalls in Ratingen. Andernfalls gilt der allgemeine Gerichtsstand.
 

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollten sich in den AGBs eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten.