Budgetierung der Zahnärzte durch Finanzstabilisierungsgesetz

Das Ziel des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes ist es, vermeintlich unnötige Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht finanzieren zu müssen, Kosten zu sparen und somit die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherungen auszugleichen. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, steht in den Sternen. Fakt ist aber, dass das Gesetz drastische Einschränkungen für viele konservative und chirurgische Leistungen zur Folge haben wird, die die Zahnärzte tagtäglich erbringen.
 

Durch Budgetierung wird häufig draufgezahlt

Für die meisten Patienten bringt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das die Zahnarztpraxen für Kassenleistungen stark budgetiert, praktisch nur Nachteile. Ebenso nachteilig sind die Folgen des GKV-FinStG für die Zahnärzte, da mit vielen Leistungen kaum noch etwas verdient werden kann. Unter Umständen wird letztlich sogar draufgezahlt. Hier sollte nicht vergessen werden, dass bereits jetzt etwa 70 Prozent der zahnmedizinischen Leistungen der Budgetierung unterliegen. Gesetzlich festgelegte, finanzielle Obergrenzen für die Abrechnung und eine unrealistische Budgetierung der Zahnarztpraxen sorgen dafür, dass nicht selten erbrachte Leistungen aus der eigenen Tasche der Zahnärzte bezahlt werden. Weiter verschärft wird dieser Zustand durch die ungünstige Altersstruktur bei den gesetzlich Krankenversicherten. Es liegt auf der Hand, dass ältere Patienten andere Anforderungen an die zahnärztliche Versorgung stellen als jüngere Patienten und auch häufiger eine Praxis aufsuchen.
 

Steigender Bedarf verschärft das Problem

Der steigende Behandlungsbedarf und die Obergrenzen für Zahlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen stellen für Zahnärzte insofern ein erhebliches Problem dar. Es ist vermehrt damit zu rechnen, dass für einen Teil der erbrachten Leistungen keine angemessene Vergütung von den Krankenkassen erfolgen wird. Auch dies kann dazu führen, dass bestimmte, medizinisch durchaus notwendige, zahnärztliche Behandlungen für den Zahnarzt absolut unwirtschaftlich werden. Die Budgetierung, die bis auf den Zahnersatz und wenige andere Ausnahmen fast alle Leistungen betrifft, bedeutet für die Patienten selbstverständlich Leistungskürzungen und eine Verschlechterung der zahnärztlichen Versorgung. Ganz zu schweigen von den steigenden Beiträgen zur Krankenversicherung. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht außerdem vor, dass die Gesamtvergütungen für erbrachte Leistungen im Jahr 2023 höchstens um 0,75 % und für das kommende Jahr höchstens um 1,5 % steigen dürfen. Dies hat neben der Budgetierung für die Zahnärzte zur Folge, dass der Spielraum für Honorarsteigerungen äußerst gering ist.

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